Stopp dem Import von umweltzerstörendem Futtermittel und Fleisch (1/3)

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Stopp dem Import von umweltzerstörendem Futtermittel und Fleisch

Der Import von Futtermitteln sowie Fleisch, deren Produktion zu Abholzung, Umweltzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen führen, ist zu verbieten. - Artikel 104a der Bundesverfassung verlangt unter anderem grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur "nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft" beitragen. Artikel 104a der Bundesverfassung ist umzusetzen, es sind klare Mindeststandards für ökologische und sozial nachhaltige Handelsbeziehungen festzulegen.

Geschrieben von Helmut Melzer

Als langjähriger Journalist habe ich mir die Frage gestellt, was denn aus journalistischer Sicht tatsächlich Sinn machen würde. Meine Antwort darauf siehst Du hier: Option. Auf idealistische Weise Alternativen aufzeigen – für positive Entwicklungen unserer Gesellschaft.
www.option.news/ueber-option-faq/

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